Letzte Änderung: 06.12.2024
Ihr Unternehmen unterliegt neben vielen anderen auch den Anforderungen nach EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es gilt, eine scheinbar unkontrollierbare Fülle zusätzlicher Verpflichtungen effektiv und praxistauglich umzusetzen.
Die theoretischen Unwägbarkeiten führen dazu, dass diese "Büchse der Pandora" noch immer von zu vielen Unternehmen nicht angerührt wird - in der Hoffnung, dass nichts geschieht. Doch eine kompetente praxisorientierte Datenschutzberatung führt Sie zielorientiert und gut strukturiert durch alle Aufgaben- und Verantwortungsbereiche - bevor etwas passiert. Starten Sie doch einfach mit einem überschaubaren Blitzaudit als erstem Schritt.
Mit Datenschutz-Dienstleistungen von Blossey & Partner Datenschutzberatung brauchen Sie dieses Risiko nicht länger tragen. Wir gestalten Ihre Datenschutztätigkeit neu, gegliedert in vier gleichberechtigte Themenbereiche:
Mithilfe bewährter Standards und jahrelanger Erfahrung mit führenden Wirtschaftsgrößen haben wir ein ganzheitliches Konzept entwickelt, das uns erlaubt, den Datenschutz in Ihre bestehenden Geschäftsprozesse zu implementieren. Unsere von unseren Kunden viel gelobte klare Struktur, das systematische Vorgehen, die messbaren Arbeitsergebnisse sowie integrierte Qualitätskontrollen bieten Ihnen volle Transparenz über Ihr aktuelles Datenschutzniveau, erreichte und geplante Ziele, Kosten und Nutzen und das aktuelle Risikopotential. Dieselbe Transparenz gilt übrigens auch für unsere Leistungsberechnung.
Gerade auf Konzernebene kann Datenschutz dann wirksam und nachhaltig umgesetzt werden, wenn entsprechende Strukturen geschaffen und in die Unternehmensorganisation eingebunden werden. Der Aufbau eines präsenten Datenschutzmanagements in allen Geschäftseinheiten der Unternehmensgruppe ist daher unerlässlich. Mit der Etablierung von Datenschutz-Partnern kann konzernweit ein Netz von Kommunikationspunkten geknüpft werden, dass den relevanten Informationsfluss von und zur Geschäftsleitung und zum Datenschutzbeauftragten sicherstellt. Auf diese Weise können Maßnahmen-Ermittlung und -Umsetzung homogen erfolgen und kontrolliert werden.