Letzte Änderung: 02.10.2024
Sicher haben Sie es bereits auch von anderer Seite gehört, dass seit Mai 2023 Unternehmen ab 50 Beschäftigten verpflichtet sind, ein internes Hinweisgebersystem zu etablieren. Ziel ist, dass Beschäftigte zur Kenntnis gelangte Gesetzesverstöße in ihrem Arbeitsplatzumfeld melden können, so dass Abhilfe geschaffen werden kann.
Kleinere Unternehmen (50-249 Beschäftigte) haben für die Umsetzung noch Zeit bis 17.12.2023. Parallel richten das Bundesamt für Justiz und auch Bundesländer entsprechende Stellen ein, die alternativ von Whistleblowern genutzt werden können.
Sofern Sie sich noch nicht mit dieser Aufgabe beschäftigt oder noch keine zufriedenstellende Lösung gefunden haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite oder auch als externe Meldestelle zur Verfügung. Wir haben uns zu Ihrer Entlastung zu diesem Zweck das entsprechende Know-How bereits fortbildend erarbeitet.
Sie sind als Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter privatwirtschaftlich in der Europäischen Union aktiv und verarbeiten personenbeziehbare Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger? Dann benötigen Sie wahrscheinlich einen Vertreter in der Europäischen Union gemäß Art. 27 DSGVO.
Der EU-Vertreter
Wir fördern wir Ihre Erreichbarkeit und Inanspruchnahme in der EU und sorgen so für kürzere Kommunikationswege, glätten kulturell unterschiedliche Erwartungen und stellen ein echtes Qualitätsmerkmal für Ihren Betrieb und Ihren international gelebten Datenschutz dar.
Lassen Sie uns gern Ihren Bedarf gemeinsam überprüfen und erforderliche Schritte gemeinsam gehen.