Grafik
Grafik
Datenschutz ist ein interessantes und hoch komplexes Themengebiet. Zur Orientierung sammeln wir für Sie an dieser Stelle fortlaufend wichtige Begriffe mit knappen Erläuterungen. Anregungen sind unserer Redaktion jederzeit willkommen!




A B C D E F G H I J
K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Ü





Impat/Impatriat

.
Das Impat-Management ist ein Aufgabengebiet im Personalwesen. Impats bzw. Impatriates sind Mitarbeiter eines Unternehmens (mit ausländischen Gesellschaften verbunden), die zeitlich befristet in Deutschland tätig sind. Dabei bleiben sie weiterhin an die Heimatgesellschaft angebunden. Das Impat-Management umfasst alle zu treffenden Maßnahmen betreffend die Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nacharbeitung des befristeten Einsatzes von Mitarbeitern in Deutschland. Dabei sind maßgebliche rechtliche Rahmenbedingungen (Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Aufenthaltsrecht etc.) einzuhalten und der Wertschöpfungsbeitrag des Impat-Managements transparent zu gestalten.
Gründe für den Einsatz von Impats (Impatriate) können in der Personalentwicklung, in der Aus- und Weiterbildung, in der Projektabwicklung, in der Expertenentsendung, in der strategischen Entsendung einer Führungskraft oder eines leitenden Angestellten oder auch in der Entsendung im Topmanagement zu finden sein.
Des Weiteren richtet sich das Impat-Management auf die betrieblichen Erfordernisse aus und gestaltet dabei entsprechende „Extended-business-trips“, „Short-term-business-trips“ (6 bis 18 Monate) oder „Long-term-business-trips“ (1-4 Jahre). Ein Impat ist auf Veranlassung seiner Firma nach Deutschland gekommen, um ein definiertes Ziel zu erreichen. Er ist kein Tourist, Flüchtling, Asylant und auch kein Gastarbeiter. Herausforderungen für den Impat ergeben sich aus den kulturellen Anpassungsprozessen.

Informationelle Selbstbestimmung

.
Verankert im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, ist es eines der wichtigsten und grundsätzlichsten Rechte, die der Verbraucher haben kann. Hierzu gehört das Recht am eigenen Bild ebenso wie das Recht auf Information, wer wann personenbezogene Daten in welchem Umfang und zu welchem Zweck nutzt. Inbegriffen ist auch ein jederzeitiges Widerspruchsrecht hierfür.

Informationstechnik

.
„Oberbegriff für die Informations- und Datenverarbeitung sowie für die dafür benötigte Hard- und Software. Häufig wird die englisch ausgesprochene Abkürzung IT [aɪ tiː] verwendet“ (Quelle: Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Informationstechnik);