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Datenschutz ist ein interessantes, hoch komplexes Themengebiet. Zur Orientierung haben wir die wichtigsten Begriffe für Sie zusammengestellt. Anregungen sind uns willkommen!

Dieser Glossar wird ständig aktualisiert.


Telekommunikationsgesetz (TKG)

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Das Telekommunikationsgesetz (TKG) gibt seit dem 1. August 1996 und mit der letzten aktualisierten Fassung vom 29. Dezember 2011 (Art. 4 G) die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation vor.  Seit dem 24. Februar 2007 ist die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) in das Telemedienkommunikationsgesetz integriert. Auch die Telekommunikations-Überwachung bei VoIP ist im Speziellen geregelt.

Telemediengesetz (TMG)

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Das Telemediengesetz (TMG) regelt seit dem 01. März 2007 die rechtlichen Rahmenbedingungen für Telemedien in Deutschland. Es hat mit seiner Einführung das Teledienstgesetz (TDG), das Teldienste-Datenschutzgesetz (TDDSG) und den Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) abgelöst. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) und die Pressegesetze bleiben unberührt.

"Trojanisches Pferd" (Trojaner)

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Gemeint ist im Zusammenhang mit Informationstechnik eine Schadsoftware, die oft einen scheinbaren Nutzen bietet, um installiert zu werden. Im Hintergrund wird dann zugleich das System beeinträchtigt, ausspioniert oder gar durch den Urheber bzw. Versender des Trojaners übernommen. Die korrekte Bezeichnung wäre eigentlich „trojanisches Pferd“ in Anlehnung an den Mythos der Eroberung Trojas durch die Griechen in der Antike. Sie bauten ein riesigesHolzpferd, in dessen Bauch sie streitfähige Soldaten versteckten und machten dieses den Einwohnern der Stadt Troja, die bis zu dem Zeitpunkt als uneinnehmbar galt, zum Geschenk. Einmal in der Stadt, verließen die Soldaten unbemerkt das Versteck im Holzpferd und sorgten dafür, dass die Tore der Stadt bald sperrangelweit offen standen und der Sieg nur noch eine Frage der Zeit war. Genauso arbeitet auch der „Trojaner“.